Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://opendata.greifswald.de/.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist bestrebt, das Open-Data-Portal entsprechend der gesetzlichen Grundlagen barrierefrei zugänglich zu gestalten und bestehende Barrieren sowie identifizierte Schwachstellen fortlaufend zu beheben und zu reduzieren.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Paralements und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese wird in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) in Landesrecht umgesetzt und durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) konkretisiert, die die technischen und organisatorischen Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote festlegt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Diese definieren die maßgeblichen technischen Erfolgskriterien für barrierefreie Webangebote.
Methodik der Prüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Website erfolgte im Juni 2026 im Rahmen einer strukturierten, stichprobenartigen Selbstbewertung zentraler Seitenbereiche des Open-Data-Portals. Die Bewertung orientierte sich an den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA).
Zur Analyse wurden sowohl automatisierte Prüfwerkzeuge als auch manuelle Prüfverfahren eingesetzt.
Automatisierte Prüfwerkzeuge (Browser-Extensions)
Zur technischen Analyse einzelner Webseiten wurden Entwickler-Tools als Browser-Erweiterungen verwendet, insbesondere axe DevTools und WAVE Evaluation Tool.
Diese Werkzeuge analysieren den HTML-Code sowie die strukturelle und semantische Auszeichnung der Seiten und liefern automatisierte Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen WCAG-Kriterien.
Webbasierte Tools zur automatisierten Barrierefreiheitsprüfung
Ergänzend wurden verschiedene webbasierte Tools eingesetzt, um zusätzliche Perspektiven auf die Barrierefreiheit der Website zu erhalten. Dazu gehörten eye-Able Report, Accessibility Checker (Skynet Technologies), BarriereFinder und accessibilitychecker.org.
Die Tools arbeiten automatisiert, nutzen jedoch unterschiedliche Prüfverfahren und Bewertungsschwerpunkte. Dadurch können sich die Ergebnisse je nach Tool unterscheiden.
Ziel war es, möglichst verschiedene automatisierte Bewertungen einzubeziehen, um ein umfassenderes Bild möglicher Barrieren zu erhalten und nicht von einem einzelnen Tool abhängig zu machen.
Manuelle Prüfung
Da automatisierte Verfahren unterschiedliche Ergebnisse und Bewertungsschwerpunkte liefern, wurde die Analyse durch manuelle Prüfungen ergänzt.
Dabei wurden die Ergebnisse der eingesetzten Tools eingeordnet und miteinander abgeglichen. Zusätzlich wurden Aspekte geprüft, die sich nicht zuverlässig automatisiert erfassen lassen, insbesondere Tastaturbedienbarkeit, Fokusführung und die semantische Struktur der Inhalte.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die nachfolgenden Inhalte erläutern sowohl bereits umgesetzte barrierefreie Aspekte als auch bestehende Einschränkungen.
Barrierefreie Inhalte
Die Website verfügt in weiten Teilen über eine strukturierte und semantisch nachvollziehbare Grundarchitektur. Zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche sind grundsätzlich mit assistiven Technologien wie Screenreadern nutzbar und auch per Tastatur bedienbar.
Die Inhalte sind klar strukturiert und enthalten aussagekräftige Alternativtexte für Bilder sowie nachvollziehbar beschriftete Links. Der Tastaturfokus ist sichtbar hervorgehoben, und die Fokusreihenfolge folgt einer nachvollziehbaren Struktur entsprechend der visuellen Anordnung der Inhalte.
Darüber hinaus ist die Website responsiv gestaltet und an unterschiedliche Bildschirmgrößen angepasst. Die Farbgestaltung erfüllt die Kontrastanforderungen in weiten Teilen und ermöglicht eine gute Lesbarkeit, wenngleich einzelne Elemente noch Optimierungspotenzial aufweisen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Bereiche entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit.
Wahrnehmbarkeit
- Teilweise unzureichende Farbkontraste bei Texten und Bedienelementen (WCAG 1.4.3, WCAG 1.4.11)
- Vereinzelte Einschränkungen bei der Darstellung auf kleinen Viewports (WCAG 1.4.10)
Bedienbarkeit
- Teilweise redundante Links (WCAG 2.4.4)
Verständlichkeit
- Teilweise nicht dauerhaft sichtbare Beschriftungen von Eingabefeldern (WCAG 3.3.2)
Ursachen der bestehenden Barrieren
Die festgestellten Barrieren stehen im Zusammenhang mit der modularen Systemarchitektur des Open-Data-Portals. Dieses basiert auf einem Open-Source-Framework, das durch verschiedene Erweiterungen, Plugins und individuelle Anpassungen ergänzt wird. Diese heterogene Zusammensetzung kann zu unterschiedlichen technischen und gestalterischen Umsetzungen einzelner Komponenten führen.
In der Folge entstehen in Teilbereichen Inkonsistenzen bei der Umsetzung von Bedien- und Strukturprinzipien, insbesondere im Hinblick auf semantische Auszeichnung und barrierefreie Standardisierung.
Zudem befindet sich das Portal in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, in dem einzelne Komponenten schrittweise weiterentwickelt und an ein einheitliches Barrierefreiheitskonzept angepasst werden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit des Open-Data-Portals weiter zu verbessern.
Die im Rahmen der Prüfung identifizierten Barrieren wurden systematisch dokumentiert und priorisiert. Ihre schrittweise Behebung erfolgt im Zuge der laufenden Weiterentwicklung des Portals.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig überprüft und bei technischen oder inhaltlichen Änderungen entsprechend aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können Sie sich gerne an uns wenden. Kontaktieren Sie uns hierzu unter: statistik@greifswald.de.
Wir prüfen Ihre Hinweise und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern wenden und dort einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle prüft auf Grundlage dieses Antrags, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für die antragstellende Person kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Beschwerden können über folgende Wege eingereicht werden:
- Per digitalem Formular: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
- Per E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.