Die amtliche Einwohnerzahl wird ab dem 31.12.1990 stichtagsbezogen für folgende Dimensionen ausgewiesen:
- Geschlecht (gesamt, männlich, weiblich)
- Altersgruppe(gesamt, 5-jährige Altersgruppen, 75+)
Aktualisierungszyklus:
- Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Fehlende Werte:
- Die Variable Zensus weist den Stichtag der jeweils zugrunde liegenden Zensuserhebung aus.
- Für den Zeitraum vor dem Zensus 2011 sind keine entsprechenden Werte vorhanden,
da nach der Wiedervereinigung bis zum Jahr 2011 keine gesamtdeutsche Volkszählung bzw. Zensuserhebung durchgeführt wurde.
Allgemeine Hinweise:
- Es handelt sich um die amtlichen Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (Kennziffer: A133G).
- Die Daten werden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Zeitreihe aufbereitet und gepflegt.
- Grundlage der amtlichen Bevölkerungsstatistik sind Volkszählungen bzw. Zensuserhebungen,
die demografische Grunddaten in tiefer regionaler Gliederung bereitstellen.
- Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden fortlaufend anhand der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten und Sterbefälle)
sowie der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zu- und Fortzüge) fortgeschrieben.
- Für den hier betrachteten Zeitraum sind folgende Erhebungen relevant:
- Zensus vom 15.05.2022
- Zensus vom 09.05.2011
- Volkszählung vom 31.12.1981 (Gebiet der ehemaligen DDR)
- Die amtlich festgestellten Bevölkerungsangaben aus einem Abzug des Zentralen Einwohnerregisters zum 03.10.1990
bildeten die Ausgangsbasis für die Bevölkerungsfortschreibung im Zeitraum von 1990 bis 2011.
- Aufgrund von Anpassungen infolge der Zensuserhebungen können Zeitreihenbrüche auftreten.
Amtliche Einwohnerzahl vs. Melderegisterbestand:
- Die amtliche Einwohnerzahl unterscheidet sich von Auswertungen des kommunalen Melderegisters.
- Während Melderegisterdaten den aktuellen Bestand der in der Gemeinde gemeldeten Personen abbilden,
werden amtliche Einwohnerzahlen auf Grundlage von Volkszählungen bzw. Zensuserhebungen fortgeschrieben und durch die
amtliche Statistik festgestellt.
- Für die Pflege der Melderegister sind die Gemeinden darauf angewiesen, zeitnah über Veränderungen in der
Bevölkerung informiert zu werden.
- Da Zu- und Fortzüge, Sterbefälle oder andere melderechtlich relevante Ereignisse nicht immer zeitnah bekannt werden,
können sich im Zeitverlauf Unterschiede zwischen Melderegisterbestand und amtlicher Bevölkerungsfortschreibung ergeben.
- Die amtlichen Einwohnerzahlen bilden die Grundlage für für den bundesstaatlichen Finanzausgleich,
die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie vielfältige Planungs- und Verwaltungsaufgaben von Bund und Ländern.
- Melderegisterdaten ermöglichen kleinräumige, differenzierte und kurzfristig verfügbare Analysen und dienen den Gemeinden
als wichtige Planungs- und Handlungsgrundlage.