Schwerbehinderte Menschen in Greifswald nach Grad der Behinderung (ab 2013)

Die amtliche Anzahl der schwerbehinderten Menschen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ab dem 31.12.2013 stichtagsbezogen nach dem Grad der Behinderung ausgewiesen.

Aktualisierungszyklus:

  • Die Daten werden alle zwei Jahre aktualisiert.

Geheimhaltung:

  • Ab dem Berichtsjahr 2021 werden die Ergebnisse unter Anwendung eines Geheimhaltungsverfahrens veröffentlicht.
  • Zur Geheimhaltung wird das Verfahren der 5er-Rundung angewandt. Dabei werden alle absoluten Originalwerte auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet.
  • Abweichungen in den Summen können sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte ergeben.

Allgemeine Hinweise:

  • Die Daten basieren auf der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern, die auf Grundlage des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sowie des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) erstellt wird.
  • Bei der Schwerbehindertenstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Stichtag 31.12., die im zweijährigen Turnus durchgeführt wird.
  • Erfasst werden schwerbehinderte Menschen, die zum jeweiligen Stichtag Inhaber eines tatsächlich ausgehändigten und gültigen Schwerbehindertenausweises sind.
  • Die Daten werden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Veröffentlichung im Open-Data-Portal aufbereitet und gepflegt.

Definitionen:

  • Schwerbehinderte Menschen:
    • Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist.
    • Die Auswirkungen auf die Teilhabe werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt.
    • Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde.
  • Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung erfolgt auf Antrag durch die zuständigen Versorgungsämter.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Version 1.0
Verantwortlicher Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik
E-Mail des Verantwortlichen Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik
Datenquelle Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (K313)
Aktualisierungsfrequenz zweijährlich